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Don't drink and drive
Ab 0,5 Promille müssen Autofahrer in Deutschland mit Strafen rechnen. Sie machen sich allerdings auch schon mit 0,3 strafbar, wenn sie etwa in Schlangenlinien fahren oder andere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig und begeht auf jeden Fall eine Straftat – dann wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen.
Und wer sogar mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann auch da seine Fahrerlaubnis verlieren.
Absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt für Fahrer-/innen bis zum 21. Lebensjahr und für alle Fahranfänger-/innen während der Führerschein-Probezeit.
Wer trotzdem alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen:
- Bußgeld-/Strafverfahren und bis zu 5 Jahren Führerscheinsperre
- Bußgeld oder Geld-/Freiheitsstrafe
- Eintrag im Verkehrszentralregister Flensburg
- Längere Wartezeit bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Drogenscreening, evtl. sogar Drogentherapie
- Bei einem Unfall Schadensersatzforderungen fürs fremde Fahrzeug
- Erlöschen des Versicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall
So viel kostet eine Fahrt unter Alkohol:
OHNE Fahrfehler, OHNE Gefährdung Anderer, OHNE Unfall!
Beispiel einer Drogenfahrt ohne Fahrfehler, ohne Gefährdung Anderer und ohne Unfall
220,– Euro für die Kosten der Blutentnahme, Analyse und Drogenvortest
500,– bis 1.000,– Euro Bußgeld
530,– Euro für die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
3 bis 6 Drogenscreenings à 99,– Euro
150,– Euro Verwaltungsgebühr
320,– Euro für 6 Doppelstunden Nachschulung (nur für Probeführerscheininhaber)
Insgesamt ca.: 2.000,– Euro (entspricht der Summe der ungefähr entstehenden Gesamtkosten)

